Transportschein.Info
  welches Transportmittel ist geeignet?
 

Welches Transportmittel ist geeignet?

Möglich sind:

Taxi/Mietwagen:

Für Patienten, welche keinerlei medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen, lediglich Hilfe beim Ein und Aussteigen brauchen oder aufgrund einer körperlichen Behinderung mit einem Rollstuhl in einem Behindertentransportwagen (BTW) oder mit einem Liegendtransportwagen (LTW) transportiert werden müssen.

Beispiele:

  1. Ein Arztbesuch beim Hausarzt.
  2. Termineinweisung in ein Krankenhaus
  3. Behindertentransporte, die nicht aufgrund einer akuten Erkrankung stattfinden.

 

Für Krankentransporte:

Krankentransportwagen (KTW):

Für Patienten, welche nicht mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi fahren können oder unter qualifizierter Betreuung und/oder mit Hilfsmitteln z.B. in einem Tragestuhl oder liegend auf einer Trage transportiert werden müssen.

Beispiele:

  1. Entlassungen aus dem Krankenhaus
  2. Termintouren aus / in Arztpraxen
  3. Chemotherapie oder Dialysetransporte
  4. Einweisungen bei leichten, unkritischen Erkrankungen, welche keinen zeitnahen Transport in ein Krankenhaus erfordern.
  5. Terminverlegungen zwischen zwei Krankenhäusern, welche keinen zeitnahen Transport erfordern.
  6. Nachbehandlungen nach Krankenhausaufenthalten

Achtung! keine Notfälle: Je nach Einsatzlage und Örtlichkeit kann ein solcher Krankentransportwagen (KTW) erheblich auf sich warten lassen. Je nach Fahrtenaufkommen kann es 30 Minuten - 2 Stunden dauern, bis dieser Krankentransportwagen eintrifft. Das heißt, der Wagen ist möglicherweise erst nach 2 Stunden bei dem Patienten vor Ort.

Ist ein schneller / zeitnaher Transport erforderlich, siehe Rettungswagen:

 

Für Notfälle:

Rettungswagen (RTW):

Für Patienten, die neben der qualifizierten Betreuung medizinische Versorgung benötigen (z.B. Sauerstoff, Blutdrucküberwachung, EKG) und einen zeitnahen Transport in ein Krankenhaus benötigen.

Je nach Bundesland (Landesrettungsdienstgesetz) liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen für den Rettungswagen bei 8-17 Minuten, das heißt, ein Rettungswagen ist in der Regel spätestens nach 17 Minuten vor Ort.

Beispiele:

  1. jegliche Haus-, Sport-, Schul-, Freizeit- und Verkehrsunfälle
  2. plötzliche Erkrankungen mit Lüftnot, Herzschmerz, Bewusstseinsstörungen
  3. Verletzungen / Erkrankungen die einer zeitnahen Abklärung in einem Krankenhaus bedürfen

Wird, aufgrund der Schwere einer Erkrankung bzw. eines Unfalls zusätzlich ein (Not)Arzt benötigt (z.B. zur Medikamentengabe) siehe NAW / NEF

 


Notarztwagen (NAW / ITW) bzw. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) (zusammen mit einem RTW) oder Rettungshubschrauber(RTH):

Für Patienten, die neben der qualifizierten Betreuung und medizinischen Versorgung unter ärztlicher Aufsicht/Behandlung transportiert werden müssen und oder Medikamente während der Fahrt benötigen.

Beispiele:

  1. Lebensbedrohliche Zustände / Erkrankungen
  2. Ein Patient ist nicht oder nur sehr bedingt ansprechbar (aufgrund einer plötzlichen Erkrankung)
  3. Ein in der Arztpraxis oder während des KV-Dienstes bei einem Hausbesuch festgestellter Herzinfarkt, Schlaganfall, Luftnot oder einer sonstigen schnell behandlungsdürftigen, lebensbedrohlichen Erkrankung.
  4. Verlegungen, z.B. zwischen zwei Krankenhäusern, bei dem der Patient mit Notarzt transportiert werden muss. (z.B. beatmeter Patient,)

>> Notarztindikationsliste << (Empfehlung der Bundesärztekammer)

Zusatzinfo: in vielen Landkreisen gibt es keine Notarztwagen mehr, sondern der Notarzt wird mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) an die Einsatzstelle gefahren (Rendezvous-System).

Über die Leitstelle können auch spezielle Rettungsmittel bestellt werden, wie ein Rettungshubschrauber (RTH) für weite Transportwege oder spezielle Erkrankungs- oder Verletzungsmuster, Intensivtransportwagen (ITW) oder Intensivtransporhubschrauber (ITH) tür Notarztverlegungen über weite Strecken oder mit spezieller Ausrüstung. In einigen Bereichen Deutschlands gibt es auch spezielle Kinder- und Babynotarztwagen

 

Der benötigte Einsatzwagen: KTW, RTW, NAW,ITW, und RTW mit NEF oder RTH können bei der zuständigen Leitstelle (meist) unter 112 (für Notfälle) oder 19222 (für Krankentransporte) angefordert werden.

Schildern Sie dem Disponenten bestmöglich den Anforderungsgrund.

Haben Sie als Privatperson einen Transport zu bestellen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arzt, welche Transportart verordnet wird bzw. ob die Kosten für den Transport von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Bei einem Notfall gilt natürlich: gleich 112 oder 19222 anrufen und dem dortigen Disponenten in der Leitstelle den Notfall, die Erkrankung, bestmöglichst beschreiben. Der Disponent wird dann das geeignete Rettungsmittel zu Ihnen schicken.

Und wer kommt denn dann mit den Fahrzeugen?

Dies kann wie bei den vorgeschriebenen Hilfsfristen (Vor-Ort-Zeiten) je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die vorgeschriebene ausbildungstechnische Mindestqualifikation, die an die Besetzung eines Fahrzeuges z.B. KTW, RTW gestellt werden, sind ebenfalls in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt.

So verlangen unterschiedliche Bundesländer unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter auf den Fahrzeugen.

In den meisten Fällen setzt sich die Besatzung

eines Krankentransportwagen (KTW):

aus mindestens einem Rettungssanitäter und einer geeigneten zweiten Person,

die Besatzung eines Rettungswagen (RTW):

aus mindestens einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter,

die Besatzung eines Notarztwagen (NAW) bzw. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):

aus mindestens einem Notarzt und einem Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter zusammen.

Oftmals setzen die örtlichen Rettungsdienstorganisationen auch über die vorgeschriebene Qualifikation qualifizierte Mitarbeiter ein; so fährt z.B. in Niedersachsen meist auch mindestens ein Rettungsassistent auf dem Rettungswagen (RTW) mit, obwohl durch den Gesetzgeber nur eine "geeignete Person" gefordert wird.

Personal im Rettungsdienst:

Rettungshelfer/In (RH):

Eine etwa dreimonatige “Grundausbildung“

Im hauptamtlichen Rettungsdienst nur noch in den wenigsten Bundesländern anzutreffen, da diese Ausbildung für die heutigen Anforderungen an die moderne Rettungsmedizin unzureichend scheint.

Rettungssanitäter/In (RS, RettSan):

Die Rettungssanitäterausbildung ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert und dauert insgesamt ca. fünf Monate. Heutzutage besonders unter Zivildienstleistenden (die es noch in wenigen Landkreisen gibt) oder Aushilfen anzutreffen.

Rettungsassistent/In ((RA), RettAss):

Die Berufsbezeichnung Rettungsassistent, sowie die bundesweit einheitliche Ausbildung, gibt es in Deutschland seit 1989 und stellt die einzig “richtig“ anerkannte Ausbildung für nicht-ärztliches Personal im Rettungsdienst dar.

Zur Zeit beträgt die Ausbildung zum Rettungsassistenten zwei bis drei Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung (mündliche-, schriftliche- und praktische Prüfung)

Notarzt / Notärztin (NA):

Ärzte, (meist Anästhesisten, Internisten oder Chirurgen) mit einer Zusatzausbildung speziell in der Notfall- Rettungsmedizin.
(Nicht zu verwechseln mit dem (Kassen-) Ärztichen Notdienst
)

Mehr zu diesen Berufen bei Wikipedia.de > KLICK <
 
 
www.transportschein.info
 
 
(seit 01.11.07)